Rubrik | Atemschutz |
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Thema | 'Private' Weiterbildung | 28 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 459815 |
Datum | 02.02.2008 18:27 MSG-Nr: [ 459815 ] | 9940 x gelesen |
Hallo Jann,
Geschrieben von Jann Freesealso ich würde einfach die Geschichte bei der Wehrführung anmelden und dann dürfte es auch kein Problem mit dem Versicherungsschutz geben...
Warum sollte man das dem Wehrführer melden? Da die ganze Geschichte rein privater Natur ist, wüsste ich nicht, warum.
Schließlich melde ich ja auch nicht an, wenn ich freitagabends ins Kino gehe.
@Patricia: Ich hab mir die gleichen Gedanken gemacht, da es mich ja genauso trifft (wir werden ja irgendwann dieses Jahr ja zusammen an so ´nem Training teilnehmen), und bin zum Schluß gekommen, dass ich das -außer bei meiner Freundin- nirgends anmelde.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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