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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz... | 42 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 459817 | ||
Datum | 02.02.2008 18:38 MSG-Nr: [ 459817 ] | 15274 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Bzw. sie müssen zusammen geprüft werden... Richtig. Aber hier sollte das jeder selbst wissen, was er tut! Ich für meinen Teil (als AGW) habe mich dafür entschieden, die Geräte nach einem Einsatz (für mich eine Flaschenfüllung gezogen) als gebraucht zu deklarieren. Sie sind somit vor der nächsten Benutzung der ASW zuzuführen. Wenn das nicht der Fall ist, übernehme ich keinerlei Verantwortung für die reibungslose Funktion des PAs... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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