Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Personengebundene Funkrufnamen ? | 86 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 459820 |
Datum | 02.02.2008 18:41 MSG-Nr: [ 459820 ] | 41511 x gelesen |
Einsatzleiter
Landkreis
Kreisbrandmeister
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
also bei aller Freundschaft...
Es mag ja sein das jedes BL so seine eigene Sache macht (Finde ich nicht gut aber wenn sich da schon BD`s die Zähne dran ausbeissen).
Nonsens wirds für mich ab WL/WF. Auch wenn Sie nach den jeweiligen Brandschutzgestzen kraft Amtes EL sind, so sollen Sie oder ihr Führungsgehilfe(so es den in Echt gibt) gefälligst über den Kenner des ELW/KdoW funken.
Hier hat im LK der KBM den Florian Kreis FG 1 und seine Vertreter die 2 und ich denke mal das reicht.
Für die ZF und GF im 2-Meter sollte ZF-Ort oder AL... und für den GF GF,Ort,Fahrzeug reichen. Bei mehren OFw gerne auch noch durchnummeriert nach Ortsteilen.
Wenn ich irgendwas jetzt vergessen,verwurschtelt oder nicht richtig verstanden habe ( und möchte natürlich nicht das in Düdo jetzt jemand mit dem Kopf auf den Tisch schlägt) so berichtigt mein Geschriebenes.
Peter
Nur meine eigene, bescheidene Meinung.
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| 02.02.2008 12:46 |
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