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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | 'Private' Weiterbildung | 28 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 459821 | ||
Datum | 02.02.2008 18:43 MSG-Nr: [ 459821 ] | 9879 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Metzger Warum sollte man das dem Wehrführer melden? Weil er im Rahmen seiner Zuständigkeit die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ganz offiziell als Fortbildung genehmigen könnte, womit dann der Versicherungsschutz gewährleistet wäre. Bei Berufsfeuerwehrs ist das ein ganz normaler Vorgang. Entweder wird man einberufen oder man stellt bei Eigeninteresse an einer Fortbildungsveranstaltung einen entsprechenden Antrag. Danach hat man dann versicherungstechnisch das Rundum-Sorglos-Paket. Gruß Markus | ||||
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