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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Personengebundene Funkrufnamen ? | 86 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 459858 | ||
Datum | 02.02.2008 20:37 MSG-Nr: [ 459858 ] | 41638 x gelesen | ||
Moin moin, lt. sächsischer Funkrufnamen-Richtlinie werden die personenbezogenen Funkrufnamen wie folgt vergeben: Führungskräfte können sich funktionsbezogener Kennungen, unabhängig von den verwendeten Funkanlagen, bedienen. Funktionsbezogene Kennungen werden durch" die Betriebsleitung, vorrangig durch die nachgeordneten Betriebsleitungen im Sinne der PDV/DV 810, vergeben. Die Vergabe kann einsatzbezogen oder auf Dauer erfolgen. Sie bedürfen keiner Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern. Sie sind keine Rufnamen im Sinne dieser Richtlinie. Die Kennung setzt sich zusammen aus dem Kennwort der jeweiligen Behörde oder Organisation, der der jeweiligen Behörde oder Organisation, der des Einsatzgebietes und einer Kennzahl. [...] 1 Oberste Führungskräfte von Behörden zum Beispiel: Staatsminister des Innern, Regierungspräsident, Landrat, Oberbürgermeister und Organisationen zum Beispiel: Vorsitzende 1/1 ... 1/9 Den Führungskräften unter Kennzahl „1" zugeordnete Mitarbeiter 2 stellvertretende Leiter 3 Einsatzleiter 4 Einsatzleiter 5 Einsatzleiter 6 frei verfügbar 7 Ausbildungs-/ ÜbungsIeiter 8 Sprechfunkausbilder 9 FM-Sachbearbeiter Ein Kreisbrandmeister in unseren Gefilden würde zum Bleistift Florian hierherkommtderkreisname 1/1 mit seinem FuG13 und Florian hierherkommtderkreisname 11/10/1 mit seinem KdoW heißen. Ist bei uns ganz selbstverständlich. Ciao mICHael | ||||
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