Rubrik | Atemschutz |
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Thema | 'Private' Weiterbildung | 28 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459861 |
Datum | 02.02.2008 20:41 MSG-Nr: [ 459861 ] | 10100 x gelesen |
Wehrführer
Tach, Post!
Geschrieben von Thomas WeegeFrüher mußte man bei uns einen Antrag auf Dienstreise stellen, das ist nun vobei. Der WeFü kriegt Info darüber was man vor hat und ab dann ist das dienstlich bei uns.
Und genau dann darf man sich nicht wundern, wenn man bei einem Unfall Probleme kriegt. Sollte was passieren kriegst du ein Schreiben vom Unfallversicherungsträger wo der genau nachfragt. Ich habe aktuell genau das im Büro, wo eine Mitarbeiterin einen meldepflichtigen Unfall im Rahmen eines Betriebsausflugs hatte. Zum Glück für sie gibt es
a) eine schriftliche Einladung vom Chef zu diesem Betriebsausflug
b) Nachweise, wer alles am Betriebsausflug teilgenommen hat
c) Zeugen
Schon ohne a) hast du im Regelfall größte Schwierigkeiten eine versicherte Tätigkeit zu begründen.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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