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Unfallverhütungsvorschrift
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RubrikAtemschutz zurück
Themaversicherte Tätigkeit (was: 'Private' Weiterbildung)4 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY459904
Datum03.02.2008 05:51      MSG-Nr: [ 459904 ]4267 x gelesen

Geschrieben von -Manuel Schmidt Wie sieht es beim "Alarmmäßigen Treppensteigen" aus?
Auf der Treppe umknicken, runterfallen usw. kann jeder. Klar.

Aber fällt das alarmmäßige runterlaufen auf einer Treppe auch darunter?


Hallo,

ich weiß ja nicht, wie lange du schon inder Feuerwehr bist. Aber dass du als Feuerwehrangehöriger ab Beginn des Alarms versichert bist, war fast das Erste, das ich vor 25 Jahren beim Eintritt in den aktiven Dienst gelernt habe. Das wird bi uns auch regelmäßig im theoretischen Untericht zur UVV gelehrt.
Das ist eigentlich "Mindestwissen". Der Schlaf im Theorieunterricht läßt grüßen. Oder die Unfähigkeit, das zu behalten oder was weiß ich auch immer.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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 01.02.2008 23:49 Chri7sti7an 7F., Wernau "Private" Weiterbildung
 02.02.2008 20:40 ., Westerwald
 02.02.2008 20:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.02.2008 20:46 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 03.02.2008 05:51 Anto7n K7., Mühlhausen

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