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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzbescheinigungen6 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW460034
Datum03.02.2008 16:34      MSG-Nr: [ 460034 ]5108 x gelesen

Geschrieben von = anonym = Und gibt es irgendwo für solche Fälle eine gesetzliche Reglung (FSHG)?

Nein, lediglich ist anerkannt, dass man Kinderbetreuungskosten erstatten lassen kann.

Geschrieben von = anonym = Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden?

Ist die Frage, ob die Schule das akzeptiert.

Ansonsten dürfte eine solche Konstellation vom Gesetzgeber nicht bedacht worden sein. Soweit die Gemeinde eine solche Bescheinigung auststellt, dürfte kein Arbeitgeber etwas dagegen sagen können. Erzwingen wird man diese Bescheinigung nicht können.
In dem Fall würde ich mir ein pragmatische Lösung überlegen, dass bei Einsätzen in den Morgenstunden der Vater zu hause bleibt, da er für seinen Heimarbeitsplatz keine Bescheinigung brauchen wird. Ansonsten gibt es bei länger andauernden Einsätzen auch immer die Möglichkeit Kräfte auszulösen, dass sollte dann derjenige sein, der ohne Bescheinigung auskommt.

Gruß
Sven



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 18.01.2008 18:27 = an7ony7m =7 a7., 3
 18.01.2008 18:56 Jan 7N., Ratingen
 19.01.2008 13:05 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 18.01.2008 19:06 Phil7ip 7G., Leipzig
 19.01.2008 14:45 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 03.02.2008 16:34 Sven7 T.7, Monheim

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