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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Verbandskästen in öffentlichen Gebäuden | 3 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 460237 | ||
Datum | 04.02.2008 16:47 MSG-Nr: [ 460237 ] | 4856 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Prummer gibt es eine Vorschrift das in öffentlichen Gebäuden Verbandskästen vorhanden sein müssen die auch frei zugänglich sind (vergleichbar mit Feuerlöschern, sind ja auch vorgeschrieben und müssen zugänglich sein) Jeder Unternehmer / Arbeitgeber muss (vgl. GUV-V A1, BGV A1) für eine wirksame Erste Hilfe sorgen. Allerdings ist der Unternehmer/ Arbeitgeber (z.B. Schule oder Behörde) nicht verpflichtet, Verbandkästen so anzubringen, das diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Es reicht ein Hinweis auf den Ort des Verbandkastens auf den auszuhängenden Notfallplänen aus. Geschrieben von Florian Prummer Hintergrund: Räume einer Schule und Turnhalle werden vermietet und es ist kein Verbandskasten vorhanden oder zugänglich. Hier ist (siehe oben) der Mieter der Räumlichkeiten selbst für die Durchführung einer wirksamen Ersten Hilfe verantwortlich. Ist der Mieter ein Verein, ist dessen Vorstand in der Pflicht - sowohl für das notwendige Material als auch ggf. für die Ausbildung von Ersthelfern zu sorgen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | ||||
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