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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Personengebundene Funkrufnamen ? | 86 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 460239 | ||
Datum | 04.02.2008 16:54 MSG-Nr: [ 460239 ] | 41537 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Heidenreich Im Einsatzfalle übernimmt er (wie wohl jeder andere)eine Funktion In Bayern ist der Komandant einer Feuerwehr in seinem Einsatzbereich (sprich Gemeinde, bzw Gemeindeteil) gem. BayrFWGesetz ´grundsätzlich der Einsatzleiter. Unabhängig von Irgendwelchen Bestellungen. Besondere Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) können übernehmen, müssen aber nicht zwangsläufig. Soweit zumindest eine schwache Erklärung für persönliche Funkrufnamen mkg WErner | ||||
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