Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Geschrieben von Magnus Hammerlangenommen eine Organisation (DRK, JUH, Malteser oder dergleichen) unterhält ein Fahrzeug. Darf dieses dann auch von Personen gefahren werden, welche nicht Angehöriger dieser speziellen Organisation sind? Ein entsprechender dienstlicher Auftrag liegt natürlich vor.
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einer Fahrt, die genau dem eigentlichen Einsatzzweck des Fahrzeuges dient, nur von einer Person, die Mitglied einer anderen Org. ist.
Wenn diese Fahrt tatsächlich im dienstlichen Auftrag erfolgt - vorausgesetzt, der Auftrag wurde von einer dazu berechtigten Person erteilt - dürfte es (normalerweise) kein (versicherungsrechtliches) Problem geben.
Auch vorausgesetzt, der betreffende Fahrer hat seine Eignung zum Führen des Fahrzeugs der beauftragenden Organisation nachgewiesen und ist im Besitz einer für dieses Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis. Die notwendige Beauftragung zum Führen des Fahrzeugs erfolgt in dem Fall über den direkten dienstlichen Auftrag.
Beste Grüße
Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
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"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
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