Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Nahe wohnende/arbeitende Einsatzkräfte vorrangig alarmieren? | 27 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 461930 |
Datum | 08.02.2008 17:01 MSG-Nr: [ 461930 ] | 7767 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Gregor MeintrupHallo , gibt es irgendwo einen Gesetzestext etc. der besagt das die Einsatzkräfte die in der Nähe der Gerätehäuser wohnen/arbeiten vorrangig die "kleinen Schleifen" auf die Melder programmiert bekommen sollten? Nein.
Geschrieben von Gregor MeintrupDesweiteren die Frage wie ist es mit einer Regelung bezüglich des Erscheinens am GH im Einsatzfall obwohl diese Schleife nicht auf dem Melder des FA vorhanden ist? Auch hier: gesetzliche Regelung: Nein.
Aber: Wer nicht explizit alarmiert wurde, hat beim Einsatz auch nix verloren. Die Schleifenzuteilung hat ja nix mit "Wünsch-Dir-was" zu tun, da wird sich jemand was bei gedacht haben.
Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de
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