Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Nahe wohnende/arbeitende Einsatzkräfte vorrangig alarmieren? | 27 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 461941 |
Datum | 08.02.2008 17:16 MSG-Nr: [ 461941 ] | 7845 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Gregor Meintrupzu 2. Wie steht es mit der Aussage " Ein FA ist berechtigt einen BOS Melder zu führen" ?
Das ist aus der selben Vorschrift heraus verboten, wie das Abhören mit Scannern. Es dürfen nur Aussendungen empfnagen werden, die für den jeweiligen Empfänger vorgesehen sind. Und welche Aussendung für Dich auf dem dienstlichen Melder vorgesehen ist legt der Wehrführer fest.
Und ein privater Melder ist die selbe Sache wie ein Scanner.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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