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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nahe wohnende/arbeitende Einsatzkräfte vorrangig alarmieren? | 27 Beiträge | ||
Autor | Gust8av 8S., Düsseldorf / NRW | 462044 | ||
Datum | 08.02.2008 21:36 MSG-Nr: [ 462044 ] | 7831 x gelesen | ||
Und das FSHG besagt ja ganz klar wie sich der Arbeitgeber im Einsatzfall zu verhalten hat.. nun ja was soll ich dazu sagen .............. Das konnte man vieleicht vor 10 - 15 Jahren noch machen, aber in der heutigen Zeit ist das nicht mehr so. Das macht man vieleicht einmal und der Arbeitgeber schmunzelt, beim zweiten lacht er laut drauflos und bei dem kleinsten Fehler bekommst Du die Kündigung. So ist es leider heute zumindest in den Ballungsgebieten. Wie es auf dem Land aussieht kann ich nicht beurteilen und dieses will ich auch nicht. Nur zu diesem Thema spreche ich aus Erfahrung. Keine tolle Sache auch dann nicht wenn der Arbeitgeber lange selbst aktiv war und nun in der Alters und Ehrenabteilung ist. | ||||
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