News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nahe wohnende/arbeitende Einsatzkräfte vorrangig alarmieren? | 27 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 462355 | ||
Datum | 10.02.2008 12:30 MSG-Nr: [ 462355 ] | 7820 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Sebastian Krupp Das ist das klassische "Es ist noch immer gut gegangen", und das zum Umschwung dann ein Präzedenzfall nötig ist, ist halt Pech für denjenigen, der dann als erster deswegen Probleme bekommt... Naja - wenn es denn irgendwann zum Problem werden würde, reicht doch das in Kraft setzen einer entsprechenden Dienstanweisung, das in Zukunft nur noch alarmiertes Personal kommen darf bzw Lohnausfall erhält. Dann ist für jeden klar, das die Sache in Zukunft anders läuft und niemand bekommt Probleme für vergangenes "Fehlverhalten". Und aus meiner Erfahrung heraus kommen die "zufälligen" eh zu 95% aus der Freizeit. Da andere Feuerwehren wegen jedem pillepalle die Teller kreisen lassen oder es sowieso nur eine Zugschleife gibt, kann ich mit dem ein oder anderen freiwillig zum Einsatz erschienenen gut leben. Und den Kollegen ohne eigenen Melder würde ich somit indirekt die Teilnahme an jeglichen Einsätzen untersagen... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|