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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Abwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ? | 10 Beiträge | ||
| Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 462440 | ||
| Datum | 10.02.2008 17:18 MSG-Nr: [ 462440 ] | 5797 x gelesen | ||
Salü, das einzige was gegen eine Wahl in Abwesenheit sprechen würde, wäre ein entsprechender Passus im Brandschutzgesetz oder in der Satzung Eurer Gemeindefeuerwehr. Aber klär' mich Südländer mal auf: bei uns wird ein Gruppenführer ausgebildet und nicht gewählt. Was für eine Funktion hat ein gewählter Gruppenführer? Grüße aus Mannem Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | ||||
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