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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFenster als 2.Rettungsweg in NRW - DIN?3 Beiträge
AutorGeor8g F8., Inden / NRW462891
Datum12.02.2008 15:11      MSG-Nr: [ 462891 ]5047 x gelesen

§ 40 (4) BauO NRW:
Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.

Eine DIN für dieses Fenster ist mir nicht bekannt.

Gruß Georg Flatten



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 12.02.2008 13:30 ., Stolberg-Gressenich
 12.02.2008 15:11 Geor7g F7., Inden
 15.02.2008 10:44 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

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