News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente | 12 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Altmühldorf / Bayern | 463123 | ||
Datum | 13.02.2008 12:05 MSG-Nr: [ 463123 ] | 6555 x gelesen | ||
Hallo, Frag vielleicht mal bei deiner Gemeinde nach. Dort müssten Sie dir eine definitive Auskunft geben. Ansonsten vielleicht mal die Satzung der Stadt über die gemeindlichen Feuerwehren anschauen, wer als Mitglied zählt, und wer davon wahlberechtigt ist. Auf der Stadthomepage waren leider Satzungen verlinkt. Grüße Hätt ich nicht für nötig gehalten, aber muss sein. Aus aktuellem Anlass: Alles hier geschriebene entspricht meiner eigenen Meinung und vertritt nicht die Meinung meiner Feuerwehr. Wir haben dafür unsere Wehrführung und das ist auch gut so. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|