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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente12 Beiträge
AutorThom8as 8G., Altmühldorf / Bayern463123
Datum13.02.2008 12:05      MSG-Nr: [ 463123 ]6555 x gelesen

Hallo,

Frag vielleicht mal bei deiner Gemeinde nach. Dort müssten Sie dir eine definitive Auskunft geben.
Ansonsten vielleicht mal die Satzung der Stadt über die gemeindlichen Feuerwehren anschauen, wer als Mitglied zählt, und wer davon wahlberechtigt ist. Auf der Stadthomepage waren leider Satzungen verlinkt.

Grüße


Hätt ich nicht für nötig gehalten, aber muss sein. Aus aktuellem Anlass: Alles hier geschriebene entspricht meiner eigenen Meinung und vertritt nicht die Meinung meiner Feuerwehr. Wir haben dafür unsere Wehrführung und das ist auch gut so.

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 13.02.2008 11:46 Tsch7ech7ow 7V., Stockstadt
 13.02.2008 12:05 ., Altmühldorf
 13.02.2008 12:30 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 13.02.2008 13:17 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 13.02.2008 13:35 Joch7en 7L., Kindenheim
 13.02.2008 13:38 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 13.02.2008 14:55 René7 W.7, Tecklenburg - Leeden
 13.02.2008 15:08 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 13.02.2008 18:25 ., Grafschaft
 13.02.2008 19:45 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 13.02.2008 20:58 ., Grafschaft
 14.02.2008 08:18 Tsch7ech7ow 7V., Stockstadt

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