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Wehrleiter (RLP)
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente12 Beiträge
AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz463236
Datum13.02.2008 19:45      MSG-Nr: [ 463236 ]6618 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Sebastian KruppIn verbandsfreien Gemeinden heißen diese dagegen "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind", und werden den Wehrführern wieder gleichgestellt.

das ist so nicht ganz richtig!

Ich bin Wehrführer der Ortsgemeinde Westhofen, mein Kollege aus der Stadt Osthofen die nicht zu Verbandsgemeinde gehört ist Wehrleiter. Die Stadt Osthofen ist Verbandsgemeinde frei. Die Feuerwher Osthofen ist so groß wie die Feuerwehr Westhofen.
Trotzdem sind die Funktionen von ihrer Wertigkeit zwei verschiedene!

Ich würde also nicht sagen das ein "Einheitsführer" einer Verbandsfreien Gemeinde, immer gleichzusetzten ist mit dem eines Wehrführers.

RLP ist in dieser SAche etwas kompliziert, da in den verschieden Gebietskörperschaften Funktionen Wegfallen, z.B. gibt es in der Stadt Worms (Kreisfrei) keine WL, sondern nur einen SFI und "Löschzugführer" deren Aufgabe vergleichbar ist mit dennen eines WF. Währe die Stadt Worms nicht Kreisfrei, hatte sie anstatt des SFI nur einen WL...
In Verbandsgemeindefreien Gemeinden mit einer Feuerwehrwache gibt es keine WF, sondern nur einen WL.

Steht alles im LBKG

Wie gesagt sehr kompliziert und manchmal unverständlich..

DAniel



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