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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungssanitäter in NRW machen??12 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, Stuttgart / Baden-Württemberg463613
Datum14.02.2008 22:38      MSG-Nr: [ 463613 ]6015 x gelesen

Hm, in BaWü bekommt man dafür eine Entschädigung, die entspricht zwar im Schnitt nur einem Stundenlohn von 2-5€, jedoch macht man den RS doch auch deswegen, dass man sein Wissen dann anwenden kann, oder?
Ich vermute mal bei den freiwiligen Feuerwehren steht die Entschädigung auch in keinem Verhältnis zum Aufwand, oder?
Ich für meinen Teil (als ehrenamtlicher RS) fahre v.a. weil es mir "Spass" macht, die Entschädigung sehe ich auch als solche. Ich mache das nicht um reich zu werden.

Zudem sollte man bei der von mir genannten Möglichkeit auch mit in Betracht ziehen, dass man sich die Kosten für die RS-Ausbildung spart und das sind auch ca 1000€.



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 14.02.2008 19:17 Chri7sti7an 7C., Overath
 14.02.2008 19:38 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 14.02.2008 21:22 Mich7ael7 R.7, Stuttgart
 14.02.2008 21:28 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 14.02.2008 22:38 Mich7ael7 R.7, Stuttgart
 14.02.2008 22:47 Diet7mar7 R.7, Essen
 14.02.2008 23:46 Sven7 T.7, Monheim
 15.02.2008 00:22 Diet7mar7 R.7, Essen
 15.02.2008 00:30 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 15.02.2008 10:26 Mich7ael7 R.7, Stuttgart
 15.02.2008 09:56 ., Stolberg-Gressenich
 15.02.2008 09:58 ., Stolberg-Gressenich

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