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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | neue Spritverordnung - E10 | 38 Beiträge | ||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 463665 | ||
Datum | 15.02.2008 09:00 MSG-Nr: [ 463665 ] | 31165 x gelesen | ||
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Themengruppe: | ||||
Hallo, die E-10 Freigabe gilt für alle Briggs & Stratton Motoren ( alle Modelle und Baujahre ), sofern original Kraftstofftanks verwendet werden. Verwendet ein Gerätehersteller eigene Kunststofftanks und Treibstoffleitungen, die nicht von Briggs & Stratton sind, muss hier gesondert nachgefragt werden, da der E 10 Kraftstoff Kunststoffe angreifen kann. Für Honda gilt: Freigabe für alle Honda GX Motoren ( alle Leistungsklassen und Baujahre ). Für Honda GC-Motoren ( die "Baumarktschiene" von Honda ) gibt es keine Freigabe. In eigener Sache kann ich zu Geräten der Fa. BIG-Tempest sagen: Alle Tempest-Überdrucklüfter mit Honda Motor können mit E 10 betrieben werden. Für Tempest-Lüfter mit Tecumseh-Motor habe ich gegenwärtig noch keine Info vom Motorenhersteller. Für die Multi-Cut Säge mit Husqvarna Motor empfehlen wir ( speziell für den Feuerwehrbereich ) ohnehin schon immer Aspen 2-Takt Kraftstoff. mkG Marc | ||||
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