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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes | 107 Beiträge | ||
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 463685 | ||
Datum | 15.02.2008 10:08 MSG-Nr: [ 463685 ] | 46681 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino Es geht um die Frage, ob ein mehr oder weniger regelmäßiger Einsatz in bezahlter Nebentätigkeit für den eigenen Dienstherrn im Sinne von z.B. Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (z.B. als Ausbilder) unter die "Übungsleiterpauschale" fällt - oder nicht. wie von Dir bereits in einem anderen Posting geschrieben. Steuerfrei nur, wenn gemeinnützig für Verein oder ähnliches! Ausbildertätigkeit/en für z.B. eine GmbH oder ähnliches sind nicht steuerfrei und sollten, will man nicht irgendwann mal auf die Nase fallen, angegeben werden. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | ||||
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