News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schutzhelm beim Kettensägeneinsatz | 13 Beiträge | ||
Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 464156 | ||
Datum | 17.02.2008 09:39 MSG-Nr: [ 464156 ] | 11805 x gelesen | ||
Der DIN-Helm ist in Baden-Württemberg soweit zugelassen wenn noch ein zusätzlicher Gehörschutz der für über 100dB zugelassen ist getragen wird. Als Gehörschutz sind die Einwegohrtöpsel nicht zugelassen da diese nur bis max. 95 dB zugelassen sind. Also muss ein richtiger Gehörschutz ähnlich dem am Forsthelm angebracht sein. Ein Nachteil des Forsthelms ist seine relativ kurze Lebensdauer von ich glaube 4 Jahren dann muss er ausgetauscht werden. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|