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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schutzhelm beim Kettensägeneinsatz | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 J.8, Ludwigsfelde / Brandenburg | 464158 | ||
Datum | 17.02.2008 09:56 MSG-Nr: [ 464158 ] | 11741 x gelesen | ||
Hi, eigentlich ist das Problem PSA in den UVV-en und den FW-DV-en eindeutig und meines Wissens deutschlandweit geregelt. Grundsätzlich hat der FF-Angehörige im Dienst die PSA zu benutzen. D.h also DIN-Helm - das Visier ist ja genaugenommen schon eine zusätzliche Schutzausrüstung. Konkrete Festlegungen zu den erforderlichen PSA sind in der FwDV1 unter 13.4 getroffen. Hinweise zur Sicherheit ● Beim Einsatz der Motorkettensäge ist Gesichtsschutz zu verwenden und es ist Schnittschutzkleidung (Beinlinge oder Schnittschutzhose mit rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen) zu tragen. ● Bei Arbeiten mit der Motorkettensäge muss grundsätzlich Gehörschutz getragen werden. und unter Anmerkung: Anstelle eines Feuerwehrhelms mit Gesichtsschutz kann auch ein zugelassener Schutzhelm für Forstarbeiten (mit integriertem Gesichts- und Gehörschutz) getragen werden Weiterhin gilt für Kettensägenarbeiten bei der FF noch die GUV-V-C51 sowie diverse R und I der GUV. Also der DIN-Helm mit Visier UND "Mäusetampons" ist zugelassen aber einfacher in der Handhabung ist schon der Forsthelm. Außerdem hat letzterer noch den Vorteil das keine Scheibe anlaufen kann. mfg und immer unfallfrei Gerhard | ||||
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