Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Heckblitzer alleine Zulässig | 18 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 464490 |
Datum | 18.02.2008 14:13 MSG-Nr: [ 464490 ] | 7275 x gelesen |
Moin
Der Sinn sämtlicher blauer Zusatzlämpchen, -blitzer etc. ist es ja, die Wirkung der Rundumleuchten zu ergänzen.
Blaue Blitzer ohne Blaulicht sind also sinnfrei, und mit einer analogen Anwendung der von dir zitierten Vorschrift auf alle Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtungen wäre es auch verboten. Wenn Blaulicht, dann richtig.
Die Blitzer sind außerdem i.d.R. die selben, nur dass man sie eben nicht als Frontblitz sondern am Heck montiert.
Lösungsvorschlag: Mach gelbe Blitzer hinten dran, das sind dann zusätzliche Warnleuchten nach § 53 (drauf achten dass das Teil eben als solche geprüft ist)und gut ist es. Ich persönlich finde blaue Heckwarner ohnehin befremdlich.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)
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| 18.02.2008 14:04 |
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Axel7 R.7, Nieder-Hilbersheim |
| 18.02.2008 14:13 |
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Seba7sti7an 7W., Linden | |