Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Heckblitzer alleine Zulässig | 18 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 464597 |
Datum | 18.02.2008 19:24 MSG-Nr: [ 464597 ] | 7077 x gelesen |
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Geschrieben von Axel RauchIch bin zufällig auf diese Heckansicht eine MZF gestossen. Da wir zur Zeit ein ähnliches Fahrzeug von Zivil auf Feuerwehr umrüsten, die Frage ob, wie auf dem Bild zu sehen, Heckblitzer ohne Heckrundumleuchte zulässig sind?
Klar sind Heckblitzer auch hinten zulässig, die Frage ist, ob der gezeigte Ein-/Umbau so zulässig ist, weil man dazu natürlich viel mehr Details zu den verbauten Varianten wissen müsste.
Übrigens sind alle Heckklappen-Blitzleuchten von Fw- oder Polizei-PKW/MTF/ELW nix anderes. Und die "RKL" ist hoffentlich vorn drauf (auch da kann sie übrigens "mobil" sein (bei getarnten Fahrzeugen!).
Geschrieben von Axel RauchMir geht es nur um die Abklärung im Bezug auf die Umrüstung unseres Fahrzeuges.
Mit den Fachfirmen besprechen und dann zulässige Versionen RICHTIG umsetzen!
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 18.02.2008 14:04 |
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Axel7 R.7, Nieder-Hilbersheim | |