Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Heckblitzer alleine Zulässig | 18 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 464603 |
Datum | 18.02.2008 19:36 MSG-Nr: [ 464603 ] | 7310 x gelesen |
Technische Richtlinie
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Da wir ja hier im Lande der technischen Richtlinien leben, könnt ihr euch bei eurer Umrüstung an der TR des MZF (RLP) orientieren.
Dort wird auch die "Blaulichtbestückung" angesprochen:
Auf dem Fahrerhausdach muss mindestens eine Kennleuchte für blaues Blinklicht nach DIN 14 620 angebracht sein (Anschluß nach DIN 14 630 (Feuerwehrschaltung). Oben am hinteren Aufbauende sind hochgestellte Blinkleuchten und 1 Rundumkennleuchte zu installieren.
Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de
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| 18.02.2008 14:04 |
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Axel7 R.7, Nieder-Hilbersheim | |