Geschrieben von Bernhard DeimannWenn ein gravierender Verstoß gegen die UVV vorliegt muss man sofort eingreifen.
Ok, dass ist aber normal und ich bin davon ausgegangen, dass ich das in meiner Ausführung nicht erwähnen muss.
Geschrieben von Bernhard DeimannDer § 15 der UVV-FW sagt auch, dass die FW-Angehörigen im Rahmen der Aus- und Fortbildung im FW-Dienst über die Maßnahmen der UVV-FW zu unterweisen sind. Das kann/Muss bei der JF immer sein.
Wir haben bei uns damals, wie gesagt, eine "große" Belehrung und dann kleinere im Dienstbetrieb, die auf der "Großen" aufbauten durchgeführt. Natürlich auch nicht so zeitintensiv, wenn wir bemerkten, dass die Kinder und Jugendlichen es verstanden haben bzw. noch von der "großen" Belehrung bescheid wussten.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Stefan Ganzke
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