Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Heckblitzer alleine Zulässig | 18 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 464656 |
Datum | 19.02.2008 01:59 MSG-Nr: [ 464656 ] | 7227 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Moin
Missverständnis - ich meine nicht, dass man zwingend Blaulicht und Blitzer gleichzeitig sehen muss, es muss aber ein Blaulicht verbaut sein, damit die Blitzer als zusätzliche Ausstattung erlaubt sind.
Einen RTW beispielsweise rundherum ausschließlich durch Blitzer zu "beleuchten" ist nicht drin, ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut der StVZO.
Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)
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| 18.02.2008 14:04 |
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Axel7 R.7, Nieder-Hilbersheim | |