Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Heckblitzer alleine Zulässig | 18 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 464702 |
Datum | 19.02.2008 12:37 MSG-Nr: [ 464702 ] | 7048 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Sebastian WeißEinen RTW beispielsweise rundherum ausschließlich durch Blitzer zu "beleuchten" ist nicht drin, ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut der StVZO.
Naja...klassische "Blaulichter" hast du z.B. hier ja nicht. Worauf es ankommt, ist, dass die einzelnen Lichter für die Aufgabe zugelassen sind.
Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de
"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)
Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 18.02.2008 14:04 |
|
Axel7 R.7, Nieder-Hilbersheim | |