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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF/FF in BaWü, war: Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes14 Beiträge
AutorStef8an 8H., Essen / NRW464706
Datum19.02.2008 12:46      MSG-Nr: [ 464706 ]7028 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoLustig ist, dass es lt. Gesetz die Abteilungen (Mehrzahl!) der FF neben der Abt. BF in einer Gemeinde gibt...
Find ich ehrlicherweise suboptimal, weil das ein völliges Neben- oder sogar Gegeneinander ermöglichen würde.


Ist doch in NRW das gleiche:

Gemeindefeuerwehr = FF + BF

Die FF ist in Löschgruppen/-züge gegliedert und existiert neben der BF. Allerdings ist in NRW über das FSHG vorgeschrieben, dass der Chef der BF auch der Leiter der Gemeindefeuerwehr ist. In BaWü wäre es rein rechtlich möglich, dass der Kommandant gewählt wird und nicht Chef der BF ist. Da ein hauptamtlicher Kommandant in BaWü aber nicht gewählt wird, lässt sich das recht einfach über die Feuerwehrsatzung und einen Gemeinderatsbeschluss regeln. Auf der AGBF-Homepage gibt es auch keine "Doppelspitze" in BaWü.

Allerdings gibt es in BaWü auch keinen Sprecher der FF, so dass der Kommandant alle Abteilungskommandanten der FF als Ansprechpartner hat. Aber das ist faktisch in NRW ja ähnlich. Der Sprecher der FF hat ja keine Weisungsbefugnis.



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 12.02.2008 22:58 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes
 13.02.2008 08:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.02.2008 12:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 19.02.2008 12:46 Stef7an 7H., Essen
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