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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gemeinde will nur ein LF 10/6 mit Staffel | 141 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 464902 | ||
Datum | 20.02.2008 08:42 MSG-Nr: [ 464902 ] | 166085 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lüder Pott wenn eben aus Gewichtsgründen keine 1000 L passen und man weniger hat Das führt dann dazu, dass ganz seltsame Konstruktionen rauskommen. Die Norm schreibt ein bestimmtes zul. GG vor, das irgendwann mal so festgelegt wurde, weil mit damaligen Fahrgestellen, Norm- und Sonderbeladung damit zu damaliger Zeit noch eine gewisse Reserve vorhanden war. Jetzt beschafft man heute ein Neufahrzeug, das Fahrgestell ist sowieso für mehr ausgelegt als die Norm hergibt, weil es mit genau diesem Normgewicht eben bei keinem Hersteller ein Fahrgestell gibt (Es handelt sich um ein Gewicht, das weder führerscheinrechtlich noch bei sonstigen Vorschriften eine irgendwie nachvollziehbare Grenze darstellt). Der Aufbauhersteller baut einen 1.000l-Tank ein (andere baut der gar nicht), drosselt ihn aber auf 800l, damit er nach Ablastung (die ebenso wie die Tankdrosselung natürlich auch wieder mehr kostet) das irgendwann mal gesetzte Normgewicht einhält. Bei 200kg mehr wäre kein Landeszuschuß geflossen... Sehr sinnvolle Maßnahme, so geschehen bei uns in der Nähe. Und nein, ich meine damit nicht, dass es sinnvoll ist, Gewichtsgrenzen komplett fallen zu lassen. Ich finde 12,5t-LF10/6 nicht sinnvoll. Aber ob ein LF10/6-Straße nun 8, 8,2, 8,4 oder 8,6t zul. GG hat, spielt eine untergeordnete Rolle. Die einzig irgendwie relevante Grenze von 7,5t ist sowieso nicht mehr einzuhalten. Gruß, Michael | ||||
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