Hi!
Geschrieben von Sascha TrögerIst das nach diesem Urteil: Klick überhaupt zulässig*?
Hat mit dem Urteil nichts zu tun. Der Auszubildende braucht eine Anspruchsgrundlage für seine Vergütung. Das wird regelmäßig der Ausbildungsvertrag sein. Steht in dem Ausbildungsvertrag, dass es keine Vergütung gibt, kann diese Klausel unzulässig sein. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber entweder tarifvertraglich gebunden ist oder eine gesetzliche Vorschrift entsprechendes vorgibt. Für den Krankenpfleger in dem benannten Urteil streitet § 12 KrPfG: "Der Träger der Ausbildung hat der Schülerin und dem Schüler eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. "
Habe mal in das RettAssG reingeschaut, entsprechendes ist dort nicht zu finden.
Ohne tarifvertragliche oder gesetzliche Regelung wird das nichts.
Gruß
Sven
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