Hallo Sven!
Geschrieben von Sven TönnemannHat mit dem Urteil nichts zu tun.
Schau dir das noch mal an: klick, da es in dem Urteil (auf was ich verweisen wollte ;-) ) ja gar nicht um Krankenpfleger geht.
Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber entweder tarifvertraglich gebunden ist oder eine gesetzliche Vorschrift entsprechendes vorgibt.
Weder das eine, noch das andere lag in diesem Fall vor, dennoch wurde eine Ausbildungsvergütung für erforderlich gehalten.
Teilweise wurden in den Links verschiedene Urteile zusammen erörtert. Der Google Link war vielleicht etwas unpräzise.
MkG Sascha
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