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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Urteil Sächs. LAG Vergütung RAiP; war: Gehalt als Rettungsassistent | 4 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 465118 | ||
Datum | 21.02.2008 05:24 MSG-Nr: [ 465118 ] | 5379 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Das wird regelmäßig der Ausbildungsvertrag sein. Aber nur wenn der Träger der Rettungswache was mit dem Träger der Schule zu tun hat. Kenne den Fall da wurden die Leute eingeladen die Stunden Ehrenamtlich abzuleisten und hinterher eine Bescheinigung zu bekommen das sie 1600h absolviert hätten ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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