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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung durch Strafgeld5 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW465282
Datum21.02.2008 22:05      MSG-Nr: [ 465282 ]4473 x gelesen

Gerichte können auf Antrag Strafgelder gemeinnützigen Organisationen und Vereinen zusprechen.

Für mich ist das jedoch zur Fahrzeugbeschaffung nicht in Ordnung! Das ist originäre Aufgabe der Gemeinde und diese sollte ihrer Verpflichtung dem Bürger gegenüber auch nachkommen.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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 21.02.2008 21:50 Marc7 B.7, Dahlenburg
 21.02.2008 22:05 ., Kirchheim unter Teck
 21.02.2008 22:13 ., Kirchheim unter Teck
 21.02.2008 22:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.02.2008 22:44 Lutz7 W.7, Düren

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