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Thema | Fahrzeugbeschaffung durch Strafgeld | 5 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 465282 | ||
Datum | 21.02.2008 22:05 MSG-Nr: [ 465282 ] | 4473 x gelesen | ||
Gerichte können auf Antrag Strafgelder gemeinnützigen Organisationen und Vereinen zusprechen. Für mich ist das jedoch zur Fahrzeugbeschaffung nicht in Ordnung! Das ist originäre Aufgabe der Gemeinde und diese sollte ihrer Verpflichtung dem Bürger gegenüber auch nachkommen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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