Geschrieben von Michael KristUnd kommt jetzt nicht mit irgendwelchen Paragraphen an, dafür kann ich mich auch in eine Bibliothek setzen... Sorry, aber es muss sein ;-)
Hier die Straßenreinigungssatzung deiner Kommune, Auszug aus §5:
Die Reinigungspflicht umfaßt insbesondere,
1.das Besprengen und Säubern der Straßen (§ 6)
2.die Schneeräumung auf den Straßen (§ 7))
3.das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege bei Glätte (§ 8)
4.das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen* auf der Straße, die der Entwässerung
oder der Brandbekämpfung dienen,von Unrat,Eis,Schnee oder den Wasserabfluß stö-
renden Gegenständen.
In §8 wird die Nutzung von auftauenden Salzen untersagt, mit einer Ausnahme: "die zur Brandbekämpfung vorhandenen Einrichtungen."
Dann gibt's noch den § 11:
(1)Wer gegen Vorschriften dieser Satzung verstößt,begeht eine Ordnungswidrigkeit. Als Ordnungswidrigkeit wird auch ein fahrlässiger Verstoß gegen ein Ge- oder Verbot dieser Satzung verfolgt. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 511,30 € geahndet werden.
Und wer sich daran nicht hält, und sich von den möglichen Folgen nicht abschrecken/belehren lässt, soll sich für eine "Patenschaft" wiederum begeistern?
Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de
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