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Thema | Meinungen / Diskussion zu diesem Produkt | 9 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 M.8, Trier / Rheinland-Pfalz | 465824 | ||
Datum | 24.02.2008 18:04 MSG-Nr: [ 465824 ] | 4817 x gelesen | ||
Hallo genau das teil wurde mal in einem anderen Forum unter die lupe genommen... ergebnis: Es sind nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zulässig(§49a StVZO), außer im Innenraum. Aber da darf nix nach außen dringen. So ein Lauflicht oder sowas trägt dir niemand ein, außer du bist Polizei und brauchst das "Bitte Folgen"-Schriftchen... Also unzulässig! Ich befinde mich Privat in diesem Forum und vertrete auch nur meine Persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!!! | ||||
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