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RubrikSonstiges zurück
ThemaMeinungen / Diskussion zu diesem Produkt9 Beiträge
AutorPatr8ick8 M.8, Trier / Rheinland-Pfalz465824
Datum24.02.2008 18:04      MSG-Nr: [ 465824 ]4817 x gelesen

Hallo

genau das teil wurde mal in einem anderen Forum unter die lupe genommen...

ergebnis:

Es sind nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zulässig(§49a StVZO), außer im Innenraum. Aber da darf nix nach außen dringen.
So ein Lauflicht oder sowas trägt dir niemand ein, außer du bist Polizei und brauchst das "Bitte Folgen"-Schriftchen...
Also unzulässig!


Ich befinde mich Privat in diesem Forum und vertrete auch nur meine Persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!!!

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 24.02.2008 17:49 Chri7s M7., Velbert
 24.02.2008 18:04 Patr7ick7 M.7, Trier
 24.02.2008 18:07 Jako7b T7., Bischheim
 24.02.2008 18:10 Chri7s M7., Velbert
 24.02.2008 18:14 ., Bad Hersfeld
 24.02.2008 20:07 ., Grafschaft
 26.02.2008 14:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.02.2008 15:13 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.02.2008 18:14 ., Grafschaft

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