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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Umfang der Abmeldung zur Bewegungsfahrt | 20 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 466588 | ||
Datum | 27.02.2008 19:35 MSG-Nr: [ 466588 ] | 8351 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Christian Fischer In 99% der Fälle wird der das 2 Minuten nach dem Funkgespräch vergessen haben. Wozu soll er sich das auch merken. In den Fällen macht ggf. nicht mal die Abmeldung Sinn, da sich das keiner merkt Da bei uns die Polizei alarmiert, und die ja auch noch was anderes zu tun haben, wird bei uns im Lkr für Bewegungsfahrten auch nicht abgemeldet. Eine Abmeldung erfolgt nur, wenn taktische Fahrzeuge nicht einsatzbereit sind. (Werkstattaufenthalt, außerhalb des Ausrückebereiches o.ä.) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | ||||
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