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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Anrecht auf GF-Funktion | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 466605 | ||
Datum | 27.02.2008 20:24 MSG-Nr: [ 466605 ] | 5868 x gelesen | ||
Geschrieben von Dominik Bernschneider Und in der Stellenbeschreibung des Kollegen ist eben auch die Funktion als Gruppenführer ausgewiesen. So wie bei vielen Anderen auch! Es gibt bestimmt mehr davon als real benötigt wird. Geschrieben von Dominik Bernschneider Wie gesagt, frage ich nach der rein rechtlichen Seite. Das Beamtenrecht sagt lediglich, dass der Beamte gemäß seiner Laufbahngruppe mit amtsangemessenen Tätigkeiten (o. ä. formuliert) belegt wird. Eine bestimmten Funktionsanspruch wird es wohl nicht geben. horrido Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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