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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAnrecht auf GF-Funktion11 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW466605
Datum27.02.2008 20:24      MSG-Nr: [ 466605 ]5868 x gelesen

Geschrieben von Dominik BernschneiderUnd in der Stellenbeschreibung des Kollegen ist eben auch die Funktion als Gruppenführer ausgewiesen.

So wie bei vielen Anderen auch! Es gibt bestimmt mehr davon als real benötigt wird.

Geschrieben von Dominik BernschneiderWie gesagt, frage ich nach der rein rechtlichen Seite.

Das Beamtenrecht sagt lediglich, dass der Beamte gemäß seiner Laufbahngruppe mit amtsangemessenen Tätigkeiten (o. ä. formuliert) belegt wird. Eine bestimmten Funktionsanspruch wird es wohl nicht geben.

horrido

Jürgen


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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