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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Anrecht auf GF-Funktion | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 466612 | ||
Datum | 27.02.2008 20:47 MSG-Nr: [ 466612 ] | 5785 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Das Beamtenrecht sagt lediglich, dass der Beamte gemäß seiner Laufbahngruppe mit amtsangemessenen Tätigkeiten (o. ä. formuliert) belegt wird. Eine bestimmten Funktionsanspruch wird es wohl nicht geben. Zumindest bei Bundesbeamten, die hier ja wohl nicht gemeint sein können, ist aber auch eine befristete unterwertige Beschäftigung möglich, wobei die Funktion innerhalb der Besoldungsgruppe nicht festgelegt ist. Ob es die Möglichkeiten der (Zwangs)Abordnung bei Nichtvorhandensein oder Ablehnung einer entsprechenden zumutbaren Beschäftigung gibt, die bei Bundes-oder Landesbeamten gegeben ist, vermag ich nicht zu sagen, wäre aber denkbar. Gruss Jürgen Wenzel Neue Ausgabe 12/07 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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