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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 466874 | ||
| Datum | 28.02.2008 17:46 MSG-Nr: [ 466874 ] | 51928 x gelesen | ||
Hallo, also was im Bayrischen Feuerwehrgesetz drin steht, ist für mich was anderes, ICH definiere JFler als Angehöriger der Jugendfeuerwehr (in Bezug auf das hier gültige saarländische Gesetz und im Bezug auf mein Grundwissen über die Feuerwehrorganisation). In der Ausgangsfrage war nicht explizit nach Bayern gefragt und ich habe auch im weiteren Verlauf dargelegt, wie wir (mit anderen gesetzlichen Grundlagen) den Umgang mit Jugendlichen regeln, zwar ein wenig kurz, aber die Zielrichtung dürfte klar sein. so, aber in dem mir nun bekannte Gesetz steht aber nur was von Feuerwehranwärtern, nix mit JF also ? Wieso ist das den nun eindeutig? Dann müsste in der Frage stehen: wie handhabt Ihr es mit Fw-Anwärtern, der Begriff JF ist hier dann nicht eindeutig oder? Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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