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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 466960 | ||
| Datum | 28.02.2008 20:46 MSG-Nr: [ 466960 ] | 51741 x gelesen | ||
Hallo, ok, kein Problem, ich kann auch Deine Argumentation nachvollziehen (auch nach dem nachlesen, dass es in Bayern halt keine so benannte Jugendwehr gibt, da unterscheiden sich halt der Sprachgebrauch und die juristischem Formulierungen und die Vorgaben der einzelnen Länder - und dann noch die Regelungen in den Wehren/ Löschbezirken, wow, etwas komplex die Sache...) - dass er natürlich nur im gesetzlichen Rahmen agieren darf, ist keine Frage, da finde ich das saarländische Gesetz restriktiver (und in dem Punkt besser weil es eindeutig in Bezug auf die Jugendwehr ist), wobei es ja auch innerhalb der Rahmenbedingungen ganz gewaltige Unterschiede gibt, wenn man sich mal in der Nachbarschaft umsieht, also dann, weiterhin gutes diskutieren, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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