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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr ist aufgrund weniger Einsätze überflüssig347 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio466978
Datum28.02.2008 21:28      MSG-Nr: [ 466978 ]432617 x gelesen
Infos:
  • 13.11.11 Feuerwehr bekommt modernes Löschfahrzeug
  • 10.11.11 Bedingt einsatzbereit: Feuerwehr in Selmsdorf schlägt Alarm
  • 14.10.09 Teschow: Feuerwache wird Gemeindehaus (14.10.2009)
  • 13.03.08 Interview mit dem BGM 13.03.2008
  • 07.03.08 Feuerwehr-Entführung: Bericht auf Extra 3
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  • Tach, Post!

    Geschrieben von Jakob TheobaldSo blöd ist man ja auch nicht. Es gibt ja immer noch die "personenbedingte Nichtübernahme".

    Mir fällt da spontan folgende Begründung ein:

    "Bei der Übernahme des FA in die Wehr XY ist aufgrund der bisher bekanntgewordenen Tatsachen eine Beeinträchtigung des kameradschaftlichen Zusammenseins sowie eine schwerwiegende Störung des Dienstbetriebes zu erwarten."

    Bei der Vorgeschichte könnte man die Übernahme aller FA der aufgelösten Wehr mit dieser Begründung verweigern.


    Wenn sich die Diskussion von haltlosen Spekulationen zu Fakten bewegen würde, dann würde man erkennen, dass keiner der 28 Teschower Kameraden übernommen wird.
    Das ist auch gar nicht nötig, da die Teschower Kameraden bereits Angehörige der Gemeindefeuerwehr sind, folglich eine Übernahme gar nicht zur Diskussion steht.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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