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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr ist aufgrund weniger Einsätze überflüssig | 347 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 466981 | ||
Datum | 28.02.2008 21:39 MSG-Nr: [ 466981 ] | 431986 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier Das ist auch gar nicht nötig, da die Teschower Kameraden bereits Angehörige der Gemeindefeuerwehr sind, folglich eine Übernahme gar nicht zur Diskussion steht. Ja, da kenn ich. Wir sind eine Gemeinde, wir sind eine Feuerwehr. Sie gehören aber einer anderen, selbstständigen Abteilung innerhalb der Gemeindefeuerwehr an. Sonst hätte man ja in Teschow keine Wehrführer sondern "nur" einen Gruppenführer gehabt und die Bezeichnung hätte dann Löschgruppe Teschow gelautet. Diese selsbtständoge Abteilung innerhalb der Gemeindefeuerwehr wurde nun aufgelöst! Also werden die FA der Teschower Wehr in eine andere Abteilung bzw. andere Abteilungen innerhalb der Gemeindefeuerwehr übernommen. Ob eine Übernahme aller FA von Teschow in eine der anderen Abteilung erfolgt, darüber entscheidet der zuständige Abteilungskommandant/Wehrführer in einvernehmen mit der Gemeinde. Das dürfte der Sachstand sein. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | ||||
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