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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 468356 | ||
Datum | 06.03.2008 08:33 MSG-Nr: [ 468356 ] | 96053 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Tobias Ostendorf Hast denn schon mal wan von Fördervereinen der Feuerwehren gehört!!!! Die beschaffen in der Regel das Fahrzeug selbt und nicht wie üblich die Stadt/Gemeinde! Na die hanm`s gut. So etwas geht bei uns nicht. Von den Fördervereinen darf kein Material beschafft werden das anschließend die Gemeinde mit Folgekosten für den Unterhalt belastet. Da sind höchstens Stiefel, Jacken und Ausstattung für die JF drin. Wie kommt man als Förderverein eigentlich an soviel Kohle das es für ein Löschfahrzeug reicht???? Geschrieben von Tobias Ostendorf Erstens können solche Vereine günstiger beschaffen und zweitens man kann eine Ausschreibung umgehen!!! Das mit der Ausschreibung umgehen versteh ich noch, aber was ist jetzt mit "günstiger" beschaffen gemeint? Mehr als der übliche Komunalrabatt dürfte doch auch nicht drin sein. Im Schnitt zwischen 20 und 45 % (nagelt mich jetzt nicht fest, bin schon etwas länger au dem Geschäft). GRuß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | ||||
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