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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 468366 | ||
Datum | 06.03.2008 08:56 MSG-Nr: [ 468366 ] | 95701 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Martin Meier Förderverein baut Fw-Haus (Neubau) und übergibts (schenkts) der Gemeinde? Die Gemeinde schließt im Zuge einer Zusammenlegung die Feuerwehr, und hat so ein tolle Schnäppchen gemacht. Ich glaub auch, ich bin im falschen Film. Es mag ja noch in Ordnung sein das der Förderverein mal einen Anstrich für Häusl finanziert, evtl. sich auch um die Aussenanlage kümmert und das Personal für kleinere Ausbesserungen stellt. Dann sollte aber Schluss sein. Gerätehaus, Fahrzeug und die vorgeschriebene Ausrüstung, Ausstattung sowie Bekleidung gehören zu den elementaren Pflichtausgaben einer Gemeinde. Da sollte sich ein Förderverein besser heraushalten. Wenn die Wehr etwas "Luxus" wünscht, z.B. Schnürstiefel statt "Knobelbecher" kann der Verein den Differenzbetrag (nicht den vollen Betrag) übernehmen. Wenn es so weitergeht sehe ich schon wie die Gemeinden eine Offenlegunge aller Fördervereinkonten durchdrücken und das Vereinsvermögen bei Beschaffungsmaßnahmen fest einkalkulieren. Obwohl, es soll ja in einigen Teilen Deutschlands ja schon so weit sein. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | ||||
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