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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Axel8 P.8, Limburg a.d. Lahn / Hessen | 468439 | ||
Datum | 06.03.2008 15:07 MSG-Nr: [ 468439 ] | 95747 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino jeder kann für die Gemeinde was machen, aber wenns öffentlichen Aufgaben dient hat er sich m.E. nach den dortigen Vergaberegeln zu richten, wäre das anders könnte ja die Gemeinde das immer einfach nett an Substrukturen vergeben, die dann freihändig arbeiten könnten, das ist aber definitiv illegal. Das Vergaberecht kann man m.E. tatsächlich nicht über Fördervereine unterlaufen. "Öffentliche Auftraggeber sind nach § 98 GWB unter anderem: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen und von der öffentlichen Hand beherrscht oder überwiegend finanziert werden," Da ist überhaupt kein Raum für irgendein Konstrukt über Fördervereine. Im Übrigen steht auch noch das Haushaltgrundsätzegesetz dagegen, das ja bekanntlich zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Wie will einer denn die Wirtschaftlichkeit darlegen, wenn er nicht wenigstens vergleichbare Angebote einholt. Dazu muss er ja dann mindestens ein Leistungsverzeichnis erstellen. Dann kann er auch gleich ausschreiben! Ich beobachte derzeit amüsiert den um sich greifenden Eifer, Ausschreibungen umgehen zu wollen (wir hatten allein heute drei solcher Ansinnen). Das liegt sicherlich an dem Wunsch, völlig normfreie Fahrzeuge zu konzipieren. Und an Verkäufern, die hoffen und glauben, dass sie dann einen Vorteil hätten. Aber in der Gesamtbetrachtung ist das natürlich atemberaubender Kokolores für beide Seiten. Der Verkäufer unterschätzt, welche (abwicklungbedingten) Kosten er sich ins Haus holt. Und der Kunde überschätzt die soziale Grundeinstellung des Unternehmers. Warum soll dieser denn für einen frei vergebenen Auftrag Geld (Marge) herschenken? Das ist doch völliger Schwachsinn. Er wird doch in diesem Fall eigentlich in einer besseren Position sein, da er nicht mit anderen Angeboten im Wettbewerb steht. Wenn sein Taschenrechner nicht kaputt ist, wird er wohl schauen, dass er mal ein gutes Geschäft macht. Und der Kunde glaubt dann tatsächlich, dass er so preiswerter kauft als bei gesetzlich organisiertem Wettbewerb? Quizfrage an alle Ungäubigen: wie beschaffe ich preiswerter meinen PC? Über eine Preissuchmaschine oder beim einzigen ortsansässigen Händler? Und was passiert, wenn ich nachts am Bahnhof heimlich bei einem Vermummten kaufe...? Gemerkt? | ||||
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