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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468656 | ||
Datum | 07.03.2008 11:34 MSG-Nr: [ 468656 ] | 95756 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Thorben Gruhl Nö?? Staffel, Gruppenbeladung, 2400... Das gibt es so als Norm nicht. Ist zwar mit 'nem gepimpten 20/16 darstellbar, aber wenn man stillschweigend vorraussetzt, dass mit der MindStVO nur aktuelle DIn-Normfahrzeuge gemeint sein sollen, klappt das beim 10/0 schon nicht mehr. Hab dich wohl falsch verstanden, hatte an das erste genannte Löschfahrzeug in der MindSTVO gedacht, beim Zweiten ist halt die Mindestvorgabe ein TLF 16/25 ähnliches Fahrzeug. Da die aber nicht mehr genormt sind, kommt dafür wohl nur das LF 20/16 in Frage, eben mit Gruppenbesatzung und 2400l Tank. Ob das sinnvoll ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Es geht mir nur um die Zuschüsse und bei der Abnahme sollte dann eben ein LF 20/16 nach Norm stehen, wenn das bestellt worden ist! Beim 10/0 hast du natürlich Recht, keine Norm aber mit Ausnahme möglich, wenn ein TLF mit 1600 l im Stall steht. Geschrieben von Thorben Gruhl IIRC steht in der MindStVO nix von Gewichten, ebenso keine Verweise, die 14xxx er DIN's einbinden... Ich gehe davon aus, dass z. B. ein (H)LF 20/16 sich in der entsprechenden Gewichtsklasse bewegen muss, in der es laut Norm gehört, wenn es abgenommen wird. Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Gleiches gilt natürlich auch für meine obere Antwort. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | ||||
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