Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge |
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468886 |
Datum | 08.03.2008 11:37 MSG-Nr: [ 468886 ] | 95822 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
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Geschrieben von Lüder Pott
Die Stadt gibt einen Zuschuß, das Fahrzeug wird dann der Stadt übereignet , diese wird dann Halter...
Städtische Förderung war hier 12.000 € , diese Förderung bezieht sich nur auf MTW der Feuerwehren.
Genau das meine ich. Nimm es nicht persönlich, aber das ist eine Maßnahme die als Umgehung des Gebots der öffentlichen Ausschreibung gesehen werden kann. Und meiner Meinung nach ist es nichts anderes.
Denn das MTW wird mit dem Ziel beschafft es in der Feuerwehr als Einsatzfahrzeug zu führen.
Träger des Brandschutzes/Hilfeleistung ist die Kommune. Indem die Kommune hier noch einen nicht unerheblichen Teil beisteuert (12.000 EUR) und das MTW in ihr Eigentum übernimmt (unentgeltlich?), umgeht man damit einschlägige Haushalts- und Vergabevorschriften.
Begründung: Dem Verein stehen im Durchschnitt bei normaler Vereinstätigkeit keine Mittel in derartiger Höhe zur Verfügung. (Vergleiche hierzu: Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit von Vereinen)
Die Kommune gibt dem Verein eine Zuwendung, um das Vereinsziel Brandschutz und Hilfeleistung in der Kommune zu fördern. Nun ist es aber so, dass Brandschutz und Hilfeleistung bereits Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, somit also primär selbst zu organisieren.(leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen) Es ist folglich auch ihre Aufgabe Einsatzfahrzeuge nach geltendem Recht zu beschaffen. Sie kann also nicht sagen: Hier hast du die Kohle nun hol mir mal mein Zeug, damit ich die Haushaltsordnung, die VOL und ähnlichen Kram im Papierkorb liegen lassen kann.
Das ist du-du-du! ;-)
Ein Prüfer vom Rechnungshof hat mir mal verraten, dass die Grenze bei denen in der Höhe liegt, wo die Kommune keine Ausschreibung machen muss. Das kann sie dann über den Verein beschaffen.
Anders ist es bei Mietkauf, Leasing oder Sonderfall PPP. Da gelten andere Bedingungen. Bleibt hier außen vor.
Zugegeben, solange wie es die Aufsichtsbehörde(n) nicht rügen - wo kein Kläger da kein Richter.
Das soll nicht heißen das die Vereine das grundsätzlich nicht tun sollten, aber man sollte schon den Rahmen beachten.
Beispiel: Verein erwirtschaftet eine Tauchpumpe, höchstens eine TS. Wir reden hier also von einer Leistung mit einer Gesamtauftragssumme von höchstens 15.000 EUR.
Bei einem MTW würden mir hierzulande die Kommunalaufsicht und später der Rechnungshof auf dem Dach stehen. Und dann das Finanzamt beim Verein klingeln. ;-)
Wenn es bei Euch aber so klappt, dann freu ich mich für Euch natürlich.
MfG.
Paul
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